Wir möchten Sie heute über eine Gesetzesneuerung informieren, die alle Webseiteninhaber betrifft. Bitte nehmen Sie sich daher die Zeit und lesen Sie diese Information aufmerksam.
Am 01. Januar 2011 tritt voraussichtlich eine Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Kraft. "Voraussichtlich" deshalb, weil der Vertrag noch von einigen Bundesländern unterzeichnet werden muss. Dies gilt jedoch als sicher.
Um dem Gesetz ab 2011 genüge zu leisten, werden kleine Erweiterungen an Ihrer Webseite notwendig.
Unstrittig ist, dass jede Webseite ab dem 01. Januar 2011 einen Jugendschutzbeauftragten benennen muss. Die Selbsteinschätzung wird in der aktuellen Diskussion jedoch als freiwillig angesehen, insbesondere aus dem Grund, dass der Gesetzgeber zwar eine "maschinenlesbare Form" fordert, ein Standard jedoch nicht definiert wird.
Anbieter von Inhalten für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren mussten schon vorher entsprechende Schutzmechanismen für Ihre Angebote installieren. Hier ändert sich durch die Änderung im JMStV nichts.
Sollten Sie Ihr Online-Angebot nicht kennzeichnen, kann es Ihnen passieren, dass Ihre Webseite(n) in Schulen, Bibliotheken oder Haushalten, die eine entsprechende Filtersoftware einsetzen, nicht aufgerufen werden kann.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie bis zum 31. Dezember 2010 einen Jugenschutzbeauftragten in Ihrem Impressum benennen. Nur so verhindern Sie mögliche und kostenpflichtige Abmahnungen ab dem 01. Januar 2011.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Fachanwälte für Medienrecht sind, diese Information stellt somit lediglich eine Handlungsempfehlung dar, die wir auf Basis der uns vorliegenden Informationen abgeben.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter stellt derzeit eine FAQ zum Thema zur Verfügung: